Kosten Psychotherapie

Privatpatienten und Beihilfe

Private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und dem erforderlichen Antragsverfahren. Sie erhalten am Monatsende eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

Selbstzahler

Sie müssen keinerlei Formalitäten erfüllen, um Ihre Therapie starten zu können.

Gesetzlich Versicherte

Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Allerdings besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten „Kostenerstattungsverfahrens“ eine Therapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten mit einer Praxis in annehmbarer Entfernung nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss die gesetzliche Krankenversicherung erstatten. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an mich oder direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Informationen zum Kostenerstattungsverfahren können Sie auch der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer entnehmen

BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung

Als Abrechnungsgrundlage dient die Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP).

 

Kosten Coaching

Die Kosten für Coaching werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Sie können selbst bestimmen, ob Sie nur eine oder wenige Sitzungen als Anregung benötigen oder ob ein längeres Programm für Sie hilfreich wäre.